Mittwoch, 2. März 2011

Autoversicherungen

Neben der Kranken-Versicherung ist die Haftpflicht-Versicherung für Kraftfahrzeuge in Deutschalnd die einzige Pflichtversicherung. Ohne diese Autoversicherung ist eine Zulassunf für ein Auto gar nicht möglich. Deshalb ist der Halter des Fahrzeugs auch gesetzlich dazu verpflichtet bei der Anmeldung seines Fahrzeugs den nachweiss einer solchen Versicherung zu erbringen. Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können die Zulassungsstellen die benötigten Daten problemlos abfragen. Die Haftpflicht-Versicherung für Kraftfahrzeuge haftet für Schäden, die der Halter oder Führer eines Autos an anderen Fahrzeugen anrichtet. Die haftpflicht greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden und soll verhindern dass jemand Unschuldiges auf den Kosten für den entstandenen Schaden sitzen bleibt. Für die Versicherung eines Autos kommen aber noch andere Versicherungsformen in Frage z.B. die Teilkaskoversicherung und die Vollkasko-Versicherung. Die Vollkasko-Versicherung greift sogar wenn der Halter selbst Schuld an den verursachten Schäden hat. Jedoch ist diese Form, aufgrund der relativ hohen Beiträge, eigentlich nur bei Neuwagen bzw. neueren Fahrzeugen ratsam. Die Teilkasko greift bei Schäden wie Glasbruch oder Wildschäden. Bei beiden Kaskoversicherungstypen kann eine Selbstbeteiligung ausgehandelt werden, was die Beiträge für den Versicherungsnehmer pro Jahr verringert. Mehr auf machsclever oder logoindex24 ...  

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